Bei einem Autoverkauf von privat an privat gibt es in der Regel das meiste Geld. Aber leider oft auch den meisten Ärger. Zum Beispiel: Wenn das Auto zugelassen verkauft wird und der neue Besitzer es nicht sofort ummeldet. Denn das merkt erstmal keiner. Weder Polizei (gültige Kennzeichen sind ja am Auto), noch Versicherung oder Zulassungsstelle. Bau der Käufer dann einen Unfall, kann es für Sie viel Ärger und Papierkram bedeuten. Mit ein paar einfachen Schritt läßt sich Ärger vermeiden:
Ein Auto nie per Handschlag kaufen oder verkaufen! Schließen Sie immer einen schriftlichen Kaufvertrag ab, dessen Inhalt Sie später notfalls einklagen können. Unbedingt Personalien des Käufers und Verkäufers, das Datum und Uhrzeit der Übergabe im Vertrag festhalten. Damit das erste Bußgeld nach dem Kauf gleich an die richtige Adresse geschickt werden kann. Lassen Sie keine einseitigen Streichungen zu. Wenn etwas unklar ist, in jedem Fall schriftlich darauf hinweisen. Keine Zusicherungen wie "unfallfrei" machen, wenn der Verkäufer dies nicht sicher weiß.
Nur Bares ist Wahres. Akzeptieren Sie keine Schuldscheine, Überweisungen, Raten- und Teilzahlung oder Kreditkarten vor der Übergabe. Eine Überweisung oder ein LBZ-Scheck können bei größeren Beträge mehr Sicherheit bedeuten. ABER stellen Sie sicher, dass Sie entweder Bargeld bei der Übergabe bekommen oder die vollständige Zahlung vor der Übergabe auf Ihrem Konto eingegangen ist. Tipp: Prüfen Sie bei Bargeld unbedingt die Echtheit der Scheine.
Besser ist es, den Gebrauchten vor dem Verkauf abzumelden und dies allen Interessenten mitzuteilen. Interessenten können sich dann ein Kurzzeit-Kennzeichen (§ 28 StVZO) mitbringen. Teilen Sie die Abmeldung sofort der Zulassungsstelle und der Versicherung mit. Dann endet die Steuerpflicht, und der Versicherungsvertrag ruht bis zur Anmeldung eines neues Wagens – in der Regel ein Jahr lang ohne Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. Wird ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, muss das sofort der Zulassungsstelle gemeldet werden, sonst läuft die Kfz-Steuer weiter. Ein formloser Brief mit Kopie des Kaufvertrags genügt.