Sie kommen zu Ihrem Auto und stellen fest, dass ein oder sogar beide Nummernschilder weg sind. Dies sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen, da immer öfter KFZ-Kennzeichen gestohlen werden und für kriminelle Taten missbraucht werden. Zunächst heißt es aber: Ruhe bewahren! Ein Kennzeichen muss nicht direkt gestohlen sein. Viele Nummernschilder gehen auch während der Fahrt verloren, weil die Halterung locker ist und das Kennzeichen einfach herausfällt. Falls das Nummernschild nicht mehr auftaucht, benötigen Sie in jedem Fall ein komplett neues Kennzeichen. Wer sind viel Ärger ersparen möchte, sollte ein paar einfache Schritte beachten:
Wenn sie auf Nummer sicher gehen wollen, dann setzen Sie sich mit Ihrer zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung und melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl. Bitte nutzen Sie dazu nicht die Notfallnummer 110, sondern die Festnetznummer der Zentrale in Ihrer Stadt oder Gemeinde. Dann wird man Sie zur richtigen Dienststelle verbinden. Wenn Sie der Meinung sind, dass das Nummernschild gestohlen wurde, sollten Sie eine Anzeige aufgeben. Dadurch sichern Sie sich ab, wenn mit Ihrem Kennzeichen eine Straftat begannen wird. Wenn Sie glauben, dass Nummerschild verloren zu haben, dann geben Sie es trotzdem bei der Polizei ohne Anzeige an.
Falls Sie ihr Fahrzeig nicht so oft bewegen, dann sollten Sie ruhig ein paar Tage warten und schauen, ob Ihr Kennzeichen bei einem städtischen Fundbüro abgegeben wurde. Viele Städte und Gemeinden sammeln, verlorene Kennzeichen für eine gewisse Zeit. Wenn Sie den Wagen bewegen wollen, dann platzieren Sie einen großen Zettel (DIN A4) mit dem Kennzeichen gut sichtbar in die Scheibe (vorne oder hinten). Allerdings sollten Sie so nicht allzu lange umher fahren.
Sollte das Nummernschild nicht mehr auftauchen, so müssen Sie ein komplett neues KFZ-Kennzeichen beantragen. Das alte Kennzeichen wird dann von Amtswegen eingezogen. Üblicherweise müssen Sie dazu verschiedene Unterlagen mitbringen: - Verlusterklärung - KFZ-Schein - KFZ-Brief - Personalausweis - Bericht HU-Untersuchung - das noch vorhandene Kennzeichen, falls nur eines weg ist Achtung: Bitte beachten Sie die Verlusterklärung. Diese kann man typischerweise im Internet auf der Seite Ihres zuständigen Strasenverkehrsamts herunterladen. Füllen Sie den Bogen sorgfältig aus. Das alte Kennzeichen wird nach der Abmeldung nämlich automatisch zur Fahndung ausgeschrieben. Übrigens: Ihr bisheriges Nummernschild wird sofort für mindestens 5 Jahre gesperrt.